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   VG Mainz, 02.10.2008 - 1 K 394/08.MZ   

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https://dejure.org/2008,39581
VG Mainz, 02.10.2008 - 1 K 394/08.MZ (https://dejure.org/2008,39581)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.10.2008 - 1 K 394/08.MZ (https://dejure.org/2008,39581)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 1 K 394/08.MZ (https://dejure.org/2008,39581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Menschenrechtslage, Kurden, Medienberichterstattung, Änderung der Sachlage, Sippenhaft, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2006 - 10 A 10665/05

    Folgeantrag - Verfolgungsgefahr für türkischen Journalisten wegen Verbreitung

    Auszug aus VG Mainz, 02.10.2008 - 1 K 394/08
    dann, wenn es sich bei dem Rückkehrer um einen exponierten und ernst zu nehmenden Gegner des türkischen Staates handelt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2006 - 10 A 10665/05.OVG Juris).
  • VG Düsseldorf, 22.07.2009 - 20 K 7356/08

    Widerruf Exilpolitische Aktivitäten Niedrig profiliert Flüchtlingsanerkennung

    OVG RP, Urt. v. 10. März 2006 - 10 A 10665/05.OVG - VG Mainz, Urt. v. 2. Oktober 2008 1 K 394/08.MZ; VG des Saarlandes, Urt. v. 14. Januar 2009 - 6 K 79/08 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 20; VG Gießen, Urt. v. 9. März 2009 - 10 K 1526/08.GI.A - VG Kassel, Urt. v. 4. März 2009 5 K 663/06.KS.A - u. 16. März 2009 - 5 K 117/06.KS.A - vgl. auch Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei (Stand: Juli 2008) v. 11. September 2008 - 508.516.80/3 TUR -, S. 21, aber auch Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei v. 29. Juni 2009 (Stand: Mai 2009) - 508-516.80 TUR -, S. 24, ausweislich dessen dem Auswärtigen Amt in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden ist, in dem ein aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei zurückgekehrter Asylbewerber im Zusammenhang mit früheren Aktivitäten - dies gelte auch für exponierte Mitglieder und führende Persönlichkeiten terroristischer Organisationen - gefoltert oder misshandelt worden sei.
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